Physiotherapie-Termin absagen: Frist, Ausfallhonorar, Rezept
Bis 24 Stunden vorher kostenlos, danach kann ein Ausfallhonorar anfallen. Was rechtlich gilt und wie Sie Ihr Rezept nicht gefährden.
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Welche Frist gilt
Gesetzlich gibt es keine feste Frist. Üblich sind 24 Stunden vor dem Termin, manche Praxen verlangen 48 Stunden. Bei uns gilt: bis zum Vortag zur gleichen Uhrzeit, also 24 Stunden. Sie erreichen uns telefonisch unter 02234 / 00 00 00, außerhalb der Öffnungszeiten per Anrufbeantworter oder E-Mail. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem Ihre Nachricht bei uns ankommt, nicht wann wir sie abhören.
Ein Termin am Montag um 9 Uhr ist damit bis Sonntag 9 Uhr abzusagen, am Wochenende per Anrufbeantworter oder E-Mail. Wir zählen die Frist aber fair: Wer am Sonntagabend krank wird und Montag früh anruft, zahlt nichts.
Ausfallhonorar: wann es berechnet werden darf
Die rechtliche Lage
Ein vereinbarter Termin ist ein Behandlungsvertrag. Kommt der Patient nicht und konnte die Praxis die Zeit nicht anderweitig nutzen, darf sie nach § 615 BGB (Annahmeverzug) den entgangenen Verdienst verlangen. Voraussetzung: Die Praxis hat vorher schriftlich oder gut sichtbar über die Regel informiert und die Zeit war fest für Sie reserviert.
Was es kostet
Meist der Preis der ausgefallenen Behandlung, bei 20 Minuten Krankengymnastik also etwa 25 bis 35 Euro, bei Manueller Therapie oder Lymphdrainage entsprechend mehr. Die Krankenkasse zahlt nichts davon, die Rechnung geht an Sie persönlich. Auch bei Privatversicherten erstattet die Versicherung Ausfallhonorare in der Regel nicht.
Wann kein Honorar anfällt
Bei rechtzeitiger Absage, bei plötzlicher Krankheit, Unfall, Notfall in der Familie oder wenn wir den Termin kurzfristig neu besetzen konnten. Wer im Zweifel anruft und die Situation erklärt, findet bei uns immer eine Lösung. Pauschal abkassieren tun wir nicht.
Warum die Regel überhaupt existiert
Ein Therapeut behandelt in einer Stunde zwei bis drei Patienten, jede Lücke ist verlorene Behandlungszeit, die anderen Patienten auf der Warteliste gefehlt hätte. Wartezeiten auf Termine entstehen zu einem großen Teil durch kurzfristige Absagen.
Was mit dem Rezept passiert
Eine abgesagte Behandlung wird nicht auf der Verordnung abgezeichnet, die Einheit bleibt Ihnen erhalten. Wichtig ist nur die Pausenregel: Liegen mehr als 14 Tage zwischen zwei Behandlungen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit, außer die Praxis begründet die Unterbrechung auf dem Rezept (Krankheit, Urlaub, Feiertage). Sagen Sie deshalb nicht nur ab, sondern vereinbaren Sie gleich den Ersatztermin. Bei längerer Krankheit rufen Sie uns an, wir vermerken den Grund, damit das Rezept weiterläuft.
Die 28-Tage-Frist für den Behandlungsbeginn ist davon unabhängig; Details stehen unter Rezept: Gültigkeit und Fristen, den genauen Wochentag rechnet der Fristen-Rechner aus.
Zu spät kommen, Termin vergessen, Praxis sagt ab
Verspätung
Wer 10 Minuten zu spät kommt, bekommt die verbleibende Zeit, denn der nächste Patient wartet schon. Die Behandlung gilt als erbracht und wird voll abgezeichnet. Bei sehr großer Verspätung zählt der Termin als versäumt.
Termin vergessen
Passiert. Rufen Sie an, sobald Sie es merken, oft lässt sich die Lücke noch füllen. Auf Wunsch tragen wir alle Termine auf eine Terminkarte ein oder Sie fotografieren den Plan ab; eine Erinnerung per SMS bieten wir derzeit nicht an.
Wenn wir absagen müssen
Bei Krankheit des Therapeuten melden wir uns so früh wie möglich telefonisch und bieten einen Ersatztermin oder einen anderen Therapeuten an. Ausgefallene Einheiten gehen Ihnen nicht verloren, das Rezept läuft mit Vermerk weiter.
Serie beenden
Sie dürfen eine Behandlungsserie jederzeit abbrechen. Bitte sagen Sie uns Bescheid, damit wir die restlichen Termine freigeben und die Verordnung korrekt abrechnen. Begründen müssen Sie nichts.
Häufige Fragen
Muss ich den Grund für die Absage nennen?
Nein. Für die Frist zählt nur der Zeitpunkt. Ein Grund hilft aber, wenn Sie kurzfristig absagen: Bei Krankheit, Unfall oder Notfall berechnen wir kein Ausfallhonorar.
Darf die Praxis bei Krankheit ein Ausfallhonorar verlangen?
Rechtlich ist das umstritten, viele Praxen verzichten bei Krankheit darauf, wir auch. Voraussetzung ist, dass Sie sich melden, sobald Sie wissen, dass Sie nicht kommen können.
Zahlt die Krankenkasse das Ausfallhonorar?
Nein, nie. Ein Ausfallhonorar ist keine Behandlung, sondern Schadensersatz für die reservierte Zeit. Die Rechnung richtet sich an Sie persönlich, auch bei Privatversicherten.
Verfällt mein Rezept, wenn ich Termine absage?
Nicht durch die Absage selbst. Nur wenn zwischen zwei Behandlungen mehr als 14 Tage liegen und kein Grund auf der Verordnung vermerkt ist, verliert sie ihre Gültigkeit. Vereinbaren Sie deshalb beim Absagen gleich den Ersatztermin.
Kann ich per E-Mail oder WhatsApp absagen?
Per E-Mail ja, sie zählt mit dem Eingangszeitpunkt. WhatsApp bieten wir nicht an. Am sichersten ist der Anruf, außerhalb der Öffnungszeiten der Anrufbeantworter mit Name, Termin und Rückrufnummer.