Rezept einlösen

Frist prüfen, anrufen, Termin: so lösen Sie Ihre Verordnung bei uns ein, bevor die 28 Tage vorbei sind.

Rezept einlösen in drei Schritten

  1. Frist prüfen: Die erste Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen (14 Tage bei "dringlicher Behandlungsbedarf"). Unser Fristen-Rechner zeigt Ihnen den spätesten Starttermin.
  2. Anrufen oder anfragen: 02234 / 00 00 00 oder Terminanfrage. Halten Sie das Rezept bereit, wir fragen nach Heilmittel (z. B. KG, MT, MLD), Anzahl und Frequenz.
  3. Erster Termin: Rezept im Original, Versichertenkarte und Handtuch mitbringen. Wir prüfen die Verordnung, machen den Befund und starten mit der Behandlung.

Was auf Ihrem Rezept steht

KürzelBedeutungBei uns
KGKrankengymnastikja
MTManuelle Therapieja
MLD 30 / 45 / 60Manuelle Lymphdrainage (Minuten)ja
KMTKlassische Massagetherapieja
KG-ZNSKrankengymnastik bei neurologischen Erkrankungenja
WT / ETWärme- / Elektrotherapie (ergänzend)ja
HausbesuchBehandlung bei Ihnen zu Hauseja
BlankoverordnungArzt gibt nur Diagnose, wir planen die Therapieja

Alle Kürzel erklärt im Glossar.

Häufige Stolpersteine

Frist verpasst

Ein Rezept, dessen 28-Tage-Frist abgelaufen ist, dürfen wir nicht mehr annehmen. Der Arzt muss ein neues ausstellen. Deshalb: direkt nach dem Arztbesuch anrufen.

Pause zu lang

Zwischen zwei Behandlungen dürfen höchstens 14 Tage liegen, sonst verfällt der Rest. Bei Urlaub oder Krankheit sagen Sie uns Bescheid, wir dokumentieren die Unterbrechung.

Angaben fehlen

Fehlt die Diagnose, das Datum oder die Unterschrift, dürfen wir nicht abrechnen. Wir prüfen das beim ersten Termin und klären Fehler direkt mit der Arztpraxis.

Zuzahlung

Gesetzlich Versicherte zahlen 10 Euro plus 10 Prozent der Behandlungskosten, meist 25 bis 35 Euro pro Rezept. Zuzahlungsrechner

Anrufen Termin anfragen