Langfristiger Heilmittelbedarf und besonderer Verordnungsbedarf

Wenn Sie dauerhaft Physiotherapie brauchen: So bekommen Sie Verordnungen ohne Mengenbegrenzung und entlasten das Budget Ihres Arztes.

Warum das wichtig ist

Ärzte haben ein Heilmittelbudget. Wer regelmäßig Physiotherapie braucht, etwa bei Lymphödem, MS, Parkinson, nach Schlaganfall oder bei schwerer Arthrose, kennt das Problem: Der Arzt zögert mit dem Folgerezept, weil er eine Wirtschaftlichkeitsprüfung fürchtet. Genau dafür gibt es zwei Regelungen, die diese Verordnungen aus dem Budget herausnehmen: den besonderen Verordnungsbedarf und den langfristigen Heilmittelbedarf.

Für Sie als Patient heißt das: Verordnungen ohne Mengenbegrenzung, bis zu 12 Wochen pro Rezept, und der Arzt kann ohne Sorge verordnen.

Wer Anspruch hat

Besonderer Verordnungsbedarf (Beispiele)

  • Nach Gelenkersatz (Knie-TEP, Hüft-TEP): 6 Monate
  • Nach Kreuzbandplastik, Rotatorenmanschettennaht: 6 Monate
  • Nach Bandscheiben-OP, Wirbelsäulen-OP: 6 Monate
  • Nach Schlaganfall: 1 Jahr
  • Lymphödem nach Krebsbehandlung (Stadium I): unbefristet
  • Rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew

Langfristiger Heilmittelbedarf (Beispiele)

  • Lymphödem Stadium II und III, Lipödem mit Lymphödem
  • Multiple Sklerose, Parkinson, ALS
  • Querschnittlähmung, Zerebralparese
  • Schwere Skoliose, Muskeldystrophien
  • Mukoviszidose, COPD Gold 3 bis 4
  • Weitere Diagnosen nach Einzelfallprüfung durch die Kasse

So gehen Sie vor

  1. Diagnose prüfen: Fragen Sie Ihren Arzt oder uns, ob Ihre Diagnose (ICD-10-Code) auf der Liste des Gemeinsamen Bundesausschusses steht. Wir haben die aktuelle Liste in der Praxis.
  2. Listen-Diagnose: Der Arzt kreuzt auf der Verordnung "Langfristiger Heilmittelbedarf / besonderer Verordnungsbedarf" an. Kein Antrag nötig.
  3. Keine Listen-Diagnose: Formloser Antrag an die Krankenkasse mit Arztbericht, Diagnose, bisherigen Verordnungen und Begründung, warum dauerhafte Therapie nötig ist. Wir helfen beim Formulieren.
  4. Genehmigung: Die Kasse antwortet innerhalb von 4 Wochen. Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats, gern mit unserer Stellungnahme.

Was sich für die Behandlung ändert

Mit Genehmigung kann der Arzt bis zu 12 Wochen Therapie auf einem Rezept verordnen, die Höchstmenge des Heilmittelkatalogs entfällt. Die Behandlung darf maximal 14 Tage unterbrochen werden, bei Langfristverordnungen kann der Arzt auch eine längere Pause (z. B. Urlaub, Reha) angeben. Wir dokumentieren den Verlauf und schicken auf Wunsch regelmäßig Berichte an Ihren Arzt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen langfristigem Heilmittelbedarf und besonderem Verordnungsbedarf?

Beides entlastet das Budget des Arztes. Der besondere Verordnungsbedarf gilt automatisch für bestimmte Diagnosen (Liste des G-BA), meist zeitlich begrenzt, etwa 1 Jahr nach einer OP. Der langfristige Heilmittelbedarf gilt für schwere, dauerhafte Erkrankungen und entweder ebenfalls per Diagnoseliste oder nach Genehmigung durch die Krankenkasse.

Muss ich den Antrag selbst stellen?

Bei Diagnosen auf der Liste nicht, der Arzt kennzeichnet die Verordnung. Für Diagnosen außerhalb der Liste stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Kasse und legen ärztliche Unterlagen bei. Die Kasse muss innerhalb von 4 Wochen entscheiden.

Entfällt dann die Zuzahlung?

Nein, die Zuzahlung bleibt. Aber Sie können sich bei chronischer Erkrankung ab 1 Prozent des Bruttojahreseinkommens von Zuzahlungen befreien lassen (sonst 2 Prozent).

Wie lange gilt die Genehmigung?

Die Kasse genehmigt meist für mindestens 1 Jahr, oft unbefristet. Die einzelnen Verordnungen laufen dann bis zu 12 Wochen und können ohne Mengenbegrenzung ausgestellt werden.

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